Was bedeutet SWISS MADE bei Uhren genau?
Seit 1971 gelten die Regeln des Verbandes der Schweizer Uhrenindustrie FH, die genau definieren, wann eine Uhr das Siegel SWISS MADE tragen darf. Diese Kriterien wurden 2013 noch einmal nach neuen noch strengeren Swissness Regeln überarbeitet und besagen:
- Das Uhrwerk muss in der Schweiz hergestellt worden sein (wie vorher), dabei genügen „Swiss Parts“ nicht, es muss echt Swiss Made sein
- Die technische Entwicklung mit CAD in 2D und 3D, ein CAD basiertes 3D-Modell, die Montage und auch Qualitätssicherung und alle Prüfungen müssen in der Schweiz stattfinden (in dieser Form neu)
- Über 60% des Uhrwertes muss in der Schweiz hergestellt worden sein (wesentlich verschärfte Swissness Regel).
In den prozentualen Anteil dürfen auch die Kosten von Forschung, Entwicklung und das Zusammensetzen der Uhr mit einfliessen, Kosten für Rohstoffe, Verpackung und Transport allerdings nicht. Bei so viel Qualität ist es nicht verwunderlich, dass sich SWISS MADE Uhren bei Sammlern grosser Beliebtheit erfreuen und als Wertanlage geschätzt werden. Schön, dass ADVOLAT Uhren stets in weltweit streng limitierten Auflagen hergestellt werden.